Häufig gestellte Fragen

Das kommt ganz auf die Situation und das Anliegen Ihres Kindes an.
In der Beratung unterstützen wir Ihr Kind

  • mit Gesprächen, so viel es mag.
  • mit Informationen über solche und ähnliche Situationen.
  • indem wir ihm Sicherheit geben, dass seine Gefühle und sein Verhalten normal sind.
  • indem wir den Fokus auf seine Stärken und Ressourcen richten.
  • indem wir mit ihm gemeinsam Ideen zum Umgang mit dem Erlebten entwickeln.
  • bei Bedarf auch mit der Vermittlung von Hilfe (z.B. einer Therapie oder einer juristischen Unterstützung).

In diesem Rahmen können wir Ihr Kind im direkten Kontakt unterstützen. Ein wesentlicher Teil der Hilfe für Ihr Kind besteht zudem darin, dass

  • Sie sich als Eltern Unterstützung im Umgang mit dieser speziellen Situation holen.
  • Sie je nach Situation eine Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen, z.B. Lehrperson, Beistand/Beiständin etc., suchen.

Seltsames oder verändertes Verhalten kann sehr verschieden sein:
Vielleicht will Ihr Kind plötzlich nicht mehr in den Musikunterricht gehen, es ist in letzter Zeit oft wütend und schlägt das jüngere Geschwister, es weint viel oder schläft schlecht.

  • Es ist nicht so, dass hinter jedem auffälligen Verhalten ein Gewalterlebnis steht. Konkrete Verhaltensweisen können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Es kann aber sein, dass das Kind Gewalt erlebt.
  • Daher ist es wichtig, alle Anzeichen ernst zu nehmen!
  • Wie auch immer das auffällige Verhalten aussieht, es ist auf jeden Fall ein Hinweis darauf, dass es dem Kind nicht gut geht.
  • Sprechen Sie Ihr Kind auf Ihre Beobachtungen an und fragen Sie nach, ohne es zu drängen.
  • Sprechen Sie mit ihr*ihm z.B. über gute und schlechte Gefühle, angenehme und unangenehme Berührungen.
  • Bleiben Sie mit der Vermutung nicht allein, lassen Sie sich beraten.
  • Beim Kinderschutzzentrum bekommen Sie Unterstützung – Sie können auch anonym Ihre Unsicherheit und den Umgang mit diesem Thema besprechen.

 

Wenn Kinder ihren Körper entdecken und im Vor- und Grundschulalter sogenannte Doktorspiele spielen, ist das normal.

Das Erkunden des Körpers ist normal und wichtig für die Entwicklung, wenn

  • Kinder gleichaltrig und ebenbürtig sind, der Alters- und Entwicklungsunterschied nicht zu gross ist. den Kindern wohl dabei ist und sie aus freien Stücken mitspielen.
  • Sie können Ihr Kind dabei unterstützen. Mithilfe von Bilderbüchern können Sie das Thema mit Ihrem Kind frühzeitig und spielerisch ansprechen.
  • Wichtige (Präventions-)Grundsätze, die dazu beitragen, Kinder stark zu machen und sie vor Gewalt zu schützen, sind etwa:
  • Mein Körper gehört mir! Kinder bestimmen selbst über ihren Körper. Nein sagen ist erlaubt und wichtig.
  • Es gibt angenehme und unangenehme Gefühle und Berührungen.
  • Es gibt gute und schlechte Geheimnisse.
  • Es ist stark, sich Hilfe zu holen.
  • Glauben Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn.
  • Nehmen Sie jeden Hinweis ernst.
  • Es ist gut, dass Ihr Kind von dem Vorfall erzählt hat. Sagen Sie ihm das!
  • Versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Vermeiden Sie übereiltes Handeln.
  • Gehen Sie nicht als Erstes zur Polizei.
  • Lassen Sie sich beraten, auch bezüglich einer Anzeige.
  • Sagen Sie dem Kind, dass auch Erwachsene sich manchmal Hilfe holen.
  • Informieren Sie Ihr Kind über die Schritte, die Sie unternehmen.
  • Besprechen Sie mit ihm, wie es sich jetzt konkret verhalten kann.
  • Bleiben Sie nicht allein!
  • Suchen Sie – auch bei vagen Vermutungen – möglichst frühzeitig Kontakt zu Fachpersonen. Sie bekommen Unterstützung beim Kinderschutzzentrum, der Opferhilfe für Kinder und Jugendliche im Kanton St.Gallen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden.

Rufen Sie uns an 071 243 78 02

Wenn Kinder Gewalt erleben, hinterlässt das Spuren.
Sie können Ihr Kind dabei unterstützen, die erlebte Gewalt zu verarbeiten.

Geben Sie ihm

  • Zuwendung, Geduld, Zeit und Aufmerksamkeit. so viel Normalität wie möglich.
  • einen gelebten Alltag mit gewohnten Eckpunkten. Sicherheit und Vertrauen.

Sie können es unterstützen, indem Sie

  • Ihrem Kind glauben.
  • klar Stellung gegen die Gewalt beziehen.
  • Ihr Kind begleiten.
  • handlungsfähig bleiben.
  • sich von einer Fachstelle unterstützen lassen. es vor weiterer Gewalt schützen.
  • Ihr Kind von Schuldgefühlen entlasten.

Lassen Sie sich beraten: 071 243 78 02

Gewalt kann nicht rückgängig gemacht werden.

Und doch gibt es gute Möglichkeiten, psychische Verletzungen zu verarbeiten. Sie können als Eltern viel dazu beitragen:

  • Ihr Kind braucht besondere Aufmerksamkeit, bleiben Sie im Gespräch mit ihm.
  • Vertrauen Sie auf die Selbstheilungskräfte Ihres Kindes.
  • Leben Sie trotzdem so viel Normalität wie möglich. Ein gelebter Alltag mit gewohnten Eckpunkten kann Sicherheit geben und zur Stabilisierung beitragen.
  • Trauen Sie dem Kind weiterhin Entscheidungen und Eigenverantwortung zu. Dann kann es auch wieder lernen, sich selbst zu vertrauen.
  • Entlasten Sie das Kind von Schuldgefühlen.

Sollten sich dennoch längerfristige Schwierigkeiten zeigen, gibt es die Möglichkeit, die psychischen Verletzungen im Rahmen einer Traumatherapie zu bearbeiten.
Gemäss Opferhilfegesetz hat Ihr Kind ein Recht auf therapeutische Unterstützung.

Rufen Sie uns an 071 243 78 02

  • Nehmen Sie jeden Hinweis auf mögliche Gewalt ernst.
  • Zeigen Sie dem Kind gegenüber Verständnis. Es ist gut, dass das Kind den Mut hat, Ihnen alles zu erzählen. Das dürfen Sie ihm auch mitteilen.
  • Bieten Sie die Bereitschaft an, zuzuhören, das kann entlasten.
  • Gehen Sie achtsam mit Ihren eigenen Möglichkeiten und Grenzen um.
  • Handeln Sie niemals allein.
  • Lassen Sie sich – auch bei vagen Vermutungen – möglichst frühzeitig von Fachpersonen beraten.
  • Die Konfrontation mit den verwandten oder befreundeten Erwachsenen kann die Situation verschlimmern. Handeln Sie überlegt, überstürzen Sie nichts.

Lassen Sie sich beraten: 071 243 78 02

Versprechen Sie nicht, dass Sie niemandem davon erzählen. Aber:

  • Zeigen Sie dem Kind, dass Sie den Wunsch gut verstehen.
  • Teilen Sie ihm mit, dass Sie als erwachsene Person Verantwortung haben und dass Sie sich überlegen, wie Sie das Kind unterstützen können.
  • Sagen Sie dem Kind, dass auch Erwachsene sich manchmal Hilfe holen.
  • Besprechen Sie mit dem Kind, was Sie beide zusammen jetzt als Nächstes tun.

Und:

  • Versprechen Sie dem Kind, nichts ohne sein Wissen zu tun.

Lassen Sie sich beraten: 071 243 78 02

  • Auch wenn das Verhalten oder das Erzählte unglaubwürdig erscheint, nehmen Sie das Kind ernst!
  • Es ist nicht so, dass hinter jedem auffälligen Verhalten ein Gewalterlebnis steht. Konkrete Verhaltensweisen können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Es kann aber sein, dass das Kind selber Gewalt erlebt.
  • Auch die Formen, wie Kinder mit erlebter Gewalt umgehen, sind sehr unterschiedlich. Manche Kinder ziehen sich zurück. Andere scheinen mit einer Sache zu prahlen oder lautstark die anderen damit zu belästigen. Wieder andere reagieren aggressiv.
  • Wie auch immer das auffällige Verhalten aussieht, es ist auf jeden Fall ein Hinweis darauf, dass es dem Kind nicht gut geht.
  • Je nach Situation und je nach Ihrer Beziehung zum Kind können Sie es ansprechen und mit ihm beispielsweise über gute und schlechte Gefühle, angenehme und unangenehme Berührungen sprechen.

Bleiben Sie mit der Vermutung nicht allein, lassen Sie sich beraten.

Im Kinderschutzzentrum bekommen Sie Unterstützung – Sie können auch anonym Ihre Unsicherheit und den Umgang mit diesem Thema besprechen.

  • Nein, niemand erfährt von der Situation.
  • Die Berater*innen unterstehen der Schweigepflicht.
  • Sie besprechen mit Ihnen gemeinsam, welche Personen allenfalls hilfreich sein könnten und in den Prozess miteinbezogen werden sollten.
  • Nehmen Sie jeden Hinweis auf mögliche Gewalt ernst.
  • Beobachten Sie. Lassen Sie den*die Vereinskolleg*in möglichst nicht allein mit den Kindern.
  • Wenn ein Kind eine Andeutung in diese Richtung macht, hören Sie ihm erst mal zu und nehmen Sie es ernst. Lassen Sie sich – auch bei vagen Vermutungen – möglichst frühzeitig von Fachpersonen beraten.
  • Handeln Sie überlegt, überstürzen Sie nichts.
  • Die Konfrontation mit dem*der Vereinskolleg*in kann die Situation verschlimmern.
  • Nein. Das Kinderschutzzentrum ist eine freiwillige Beratungsstelle und keine amtliche Stelle, die Gefährdungsmeldungen nachgeht.
  • Das Kinderschutzzentrum wird nicht aktiv an Ihrer Stelle.
  • Gefährdungen können bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemeldet werden.

Beim Kinderschutzzentrum können Sie jederzeit:

  • Situationen mit einer Fachperson besprechen, um gemeinsam eine Einschätzung zu machen Beratung erhalten, wie Sie mit der Situation umgehen können.
  • Informationen erhalten, wie Sie vorgehen oder wo Sie Meldung machen können.
  • Nein. Nur Amtspersonen haben eine Anzeigepflicht bei der Polizei.
  • Sie können Meldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) machen, wenn Sie Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes haben.
  • Lassen Sie sich vorgängig vom Kinderschutzzentrunm beraten.

Im Kinderschutzzentrum können Sie jederzeit:

  • Situationen mit einer Fachperson besprechen, um gemeinsam eine Einschätzung zu machen. Beratung erhalten, wie Sie mit der Situation umgehen können.
  • Informationen erhalten, wie Sie vorgehen oder wo Sie Meldung machen können.