Grundsätze bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Grundsätzliches
Auf Ihre Haltung kommt es an!
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Nehmen Sie jeden Hinweis auf mögliche Gewalt ernst.
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Körperliche und psychische Gewalt, sexuelle Übergriffe und Vernachlässigung unterscheiden sich in der Dynamik des Geschehens und in ihren Ursachen. Berücksichtigen Sie dies bei Interventionen.
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Es gibt keine Patentrezepte, jede Situation ist für sich einzigartig.
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Vermeiden Sie übereiltes Handeln.
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Ein möglichst sorgfältiges Einschätzen der (Gesamt-)Situation und eine überlegte Interventionsplanung bilden die Grund- lage für adäquate Unterstützung der Betroffenen.
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Eltern haben grossen Einfluss auf ihre Kinder. Die Stärkung elterlicher Kompetenzen hat daher zentrale Bedeutung.
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Kindesschutz ist eine multidisziplinäre Aufgabe. Wirksamer Kindesschutz bedingt gegenseitige Wertschätzung und Kooperationsbereitschaft aller Helfenden.
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Gehen Sie achtsam mit Ihren eigenen Grenzen um.
Zentrales
Kinder und Jugendliche im Blick behalten!
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Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrer Entwicklung und Fähigkeiten in die Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen. Wichtig ist, sie über das Vorgehen zu informieren und ihre Rechte verbindlich zu beachten.
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Seien Sie im direkten Kontakt mit den betroffenen Kindern/Jugendlichen, interessiert, respektvoll und offen.
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Unnötige Beziehungsabbrüche von gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu ihren Bezugspersonen sind zu vermeiden.
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Stellen Sie das Wohl und den langfristigen Schutz der Kinder/Jugendlichen in das Zentrum aller Überlegungen und Handlungen.
Spezifisches
Richtig handeln!
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Dokumentieren Sie alle wichtigen Hinweise und die Aussagen des Kindes bzw. des/der Jugendlichen möglichst wortgetreu und mit Datum. Unterscheiden Sie zwischen Fakten und Vermutungen. Halten Sie fest, aus welchem Anlass das Kind oder der/die Jugendliche etwas erwähnt hat und wie Sie reagiert bzw. gefragt haben.
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Bleiben Sie nicht alleine, sondern arbeiten Sie – auch bei vagen Vermutungen – möglichst früh mit Fachpersonen und spezialisierten Fachstellen für Kindesschutz zusammen.
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Es gibt Situationen, die sofortiges Handeln erforden, z. B. akute Bedrohung, Gefährdung, Sicherstellung von Verletzungsspuren oder bei übertragbaren Krankheiten. Veranlassen Sie entsprechende Sofort- massnahmen, z.B. Gefährdungsmeldung, polizeiliche Intervention, Notplatzierung, medizinische oder psychiatrische Behandlung.
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Ein Gespräch mit der – vermutlich – gewaltausübenden Person ist in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Fachstelle sorgfältig vorzubereiten. Dies gilt auch für den Einbezug eines nicht gewaltausübenden Elternteils, insbesondere bei innerfamiliärer Gewalt.
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Berücksichtigen Sie interne Leitlinien sowie Dienstwege und informieren Sie Ihre vorgesetzte Stelle über die aktuelle Situation und geplante Vorgehensweise.
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Von allen Beteiligten ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Informationen erforderlich. Allenfalls ist festzulegen, wer für die Informationsvermittlung zuständig ist und entscheidet wer, wie, wann, wen informiert.
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Beachten Sie die rechtlichen Bestimmungen. Detailinformationen finden Sie in «Juristische Grundlagen» unter: www.kindesschutz.sg.ch

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