Eltern & Bezugspersonen

Sie können sich an uns wenden, wenn ...

  • Ihre Tochter/Ihr Sohn von seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen ist oder sein könnte
  • Ihr Kind in einer Krisen- oder Notsituation ist
  • Sie Ihr Kind aus Verzweiflung oder Überforderung schlagen

Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind oder Jugendlichen Gewalt vermuten oder Kenntnis davon haben, können Sie sich beraten lassen.

Eltern erhalten bei uns Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes.

Wir beraten, informieren und unterstützen …

  • in Krisen- und Notsituationen und planen gemeinsam die nächsten Schritte
  • im Umgang mit erlebter Gewalt und deren Bewältigung
  • bei Gefährdungssituationen
  • bezüglich Interventionsmöglichkeiten und rechtlichen Aspekten im Kindesschutz
  • bezogen auf Rechte und Ansprüche gemäss dem Opferhilfegesetz (OHG)
  • bei Fragen zur Anzeigeerstattung und Begleitung im Strafverfahren

Wir vermitteln …

  • Therapeutische Hilfe
  • Juristische Hilfe
  • Medizinische Abklärung
  • Unterstützung durch weitere Fachstellen in Ihrer Region
  • Notunterkunft für Kinder und Jugendliche in akuten Gefährdungssituationen